Hasselbachplatz 2
39104 Magdeburg | Germany
T: +49 391 556 848 80
M: [email protected]
_AGB`s
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: ,,AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der 3DQR GmbH, Hasselbachplatz 2, 39104 Magdeburg (nachfolgend „3DQR“ oder “wir“) mit unseren Kunden (nachfolgend: „Kunden“). Kunden können sowohl Unternehmer gemäß §14 BGB als auch Verbraucher gemäß §13 BGB sein. Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Software und Lizenzen (im Folgenden auch „Produkte“), für die Anpassung von Software und für Dienstleistungen wie Schulungen, Software-Pflege und Vor-Ort-Unterstützungen (sämtliche in diesem Absatz 2 aufgezählte Leistungen nachfolgend die „3DQR-Leistungen“).
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. (5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(2) Die Bestellung von 3DQR-Leistungen gilt als verbindliches Vertragsangebot.
(3) Die Annahme kann entweder durch Auftragsbestätigung wenigstens in Textform gemäß §126b BGB oder durch Beginn mit der Leistungserbringung durch 3DQR (z.B. Auslieferung von Produkten) an den Kunden erklärt werden.
Kunden, die Verbraucher im Sinne von §13 BGB sind (jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt,
der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) haben das nachfolgende Widerspruchsrecht:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (3DQR GmbH, Hasselbachplatz 2, 39104 Magdeburg, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: 3DQR GmbH, Hasselbachplatz 2, 39104 Magdeburg oder per E-Mail an [email protected]
“Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*): …
Bestellt am (*)/erhalten am (*): …
Name des/der Verbraucher(s): …
Anschrift des/der Verbraucher(s): …
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum: …”
(*) Unzutreffendes streichen.
(1) Die 3DQR GmbH erbringt die 3DQR-Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik.
(2) 3DQR ist berechtigt, sich zur Erfüllung von 3DQR-Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
(3) Für den Fall der Vermietung von Software räumt 3DQR dem Kunden die für die Nutzung der Software gemäß dem Angebot notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages ein. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von 3DQR nicht berechtigt, die Software oder Teile davon an einen Dritten weiterzugeben oder einem Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen oder die Software für einen Dritten zu nutzen.
(4) Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Erbringung von 3DQR-Leistungen gewonnen Daten von Endkunden unserer Kunden für unsere eigenen Geschäftszwecke zu nutzen (insbesondere zur Produktverbesserung), sofern die Daten anonym erhoben wurden und nicht auf einen bestimmten Endkunden zurückgeführt werden können.
(1) Die Bestimmungen dieses §5 gelten nur gegenüber Unternehmern.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, ihm von 3DQR zur Verfügung gestellte Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.
(3) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, so hat er 3DQR im Innenverhältnis alle Schäden zu ersetzen, die 3DQR durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von 3DQR auf Dritte übertragen.
(5) Soweit 3DQR Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt werden. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von 3DQR angemessen. 3DQR kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel, in Rechnung stellen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, jedem Endkunden, der im Rahmen der Nutzung von Produkten von einer Datenerhebung durch 3DQR betroffen ist, im Rahmen einer Datenschutzerklärung oder auf vergleichbarem Wege durch Verwendung des angehängten Mustertextes über die Datenerhebung durch 3DQR zu informieren.
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung für 3DQR-Leistungen jeweils fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Produkte oder sonstiger Erbringung der 3DQR-Leistung.
(2) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die geschuldete Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(3) Die nachfolgenden Bestimmungen dieses §6 gelten nur gegenüber Unternehmern.
(4) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise gemäß dem Kunden übermittelter Preisliste/unseres Angebotes, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
(1) Die Bestimmungen dieses §7 gelten nur gegenüber Unternehmern.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen vertraglichen Forderungen, die aus dem Verkauf von Produkten stammen (nachfolgend „gesicherte Forderungen“), behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Produkten vor.
(3) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Produkte erfolgen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Produkte auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(5) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Produkte entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Produkten Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Produkte. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkte.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Produkte oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 3 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
(1) Soweit 3DQR dem Kunden sich zu Leistungen wiederkehrender Art (wie z. B. zu Support-Leistungen in einem bestimmten monatlichen Umfang) verpflichtet hat, gelten insoweit die nachfolgenden Bestimmungen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Dauer der Lizenzen und Nutzungsrechte werden individuell vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der 3DQR zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von 3DQR dadurch verletzt, dass er Produkte über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von 3DQR hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform gemäß §126 BGB.
(5) Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der betreffenden Produkte aufzugeben, sämtliche installierten Kopien von Produkten in Form von Software von seinen Rechnern zu entfernen und gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien unverzüglich zu löschen.
(1) 3DQR leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit von Produkten sowie dafür, dass der Kunde die Produkte ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Produkte in einer Softwareumgebung eingesetzt wird, die den zuvor von 3DQR genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an Produkten vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von 3DQR berechtigt zu sein.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, so ist 3DQR im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d. h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels (“Nachbesserung”) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand von Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird 3DQR dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dem betroffenen Produkt verschaffen oder dieses so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
(3) 3DQR ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. 3DQR genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung bezüglich Software auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
(4) Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet 3DQR nach §10.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln unbeschränkt Anwendung.
(6) Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in zwei Jahren bzw. in einem Jahr, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist. Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs von Software auf einem Datenträger mit der Ablieferung des Produktes, im Falle des Verkaufs von Software mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung aller notwendigen Daten für den Download.
(7) Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt §10.
(1) 3DQR haftet unbeschränkt
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von 3DQR der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Eine weitergehende Haftung von 3DQR besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von 3DQR für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der §§9 oder 10 Abs. 1 und 2 dieser AGB vorliegen.
(4) 3DQR haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Organe von 3DQR.
(1) 3DQR und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse der Geschäftsprozesse der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln.
(2) 3DQR ist berechtigt, Firmennamen und/oder Logos von Kunden, die Unternehmer sind, im Sinne einer allgemeinen Referenz zu verwenden, insbesondere auch auf Webseiten und in anderen Medien zu veröffentlichen. Der Kunde erteilt mit Vertragsabschluss seine Einwilligung hierzu. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit widerrufen.
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Magdeburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(3) 3DQR behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail oder schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der Mitteilung, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Wir werden auf die Bedeutung dieser Frist in der Änderungsmitteilung nochmals gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, besteht das Vertragsverhältnis zwischen ihm und uns zu den bisherigen Bedingungen fort; wir können in diesem Fall den Vertrag ordentlich kündigen.
(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ist der Kunde Unternehmer, gilt dies entsprechend für Zurückbehaltungsrechte.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.
Mustertext zur Aufnahme in die Datenschutzvereinbarung des Kunden gemäß §5 Absatz Absatz 6 der AGB
“Für die Bereitstellung von [Hier einzufügen eine hinreichend bestimmte Benennung der 3DQR-Leistungen, mittels derer Daten von Endkunden erhoben und an 3DQR weitergegeben werden wie z.B. bestimmte Apps] wird die Technologie der Firma 3DQR GmbH (www.3dqr.de) eingesetzt. Durch deren Nutzung werden technische Daten (wie z.B. Häufigkeit der QR Code-Aufrufe) durch die 3DQR GmbH erfasst und für die statistische Auswertung herangezogen. Durch die Analyse und Verarbeitung dieser Informationen ist es möglich, unser Angebot entsprechend zu optimieren und besucherfreundlicher zu gestalten. Die Speicherung und Auswertung der Daten geschieht anonym. In keinem Fall können die Daten dazu verwendet werden, Sie persönlich zu identifizieren. Es werden alle IP-Adressen gekürzt, so dass IP-Adressen nur in anonymisierter Form verarbeitet werden. Eine Nutzung der 3DQR-App ohne Erhebung dieser Daten ist nicht möglich. Wenn Sie eine solche Datenerhebung nicht wünschen, verzichten Sie bitte auf die Nutzung. Bereits erhobenen Daten können Sie löschen lassen, bitte kontaktieren Sie uns hierfür.”
Hasselbachplatz 2
39104 Magdeburg | Germany
T: +49 391 556 848 80
M: [email protected]
Hasselbachplatz 2
39104 Magdeburg | Germany
T: +49 391 556 848 80
M: [email protected]
(c) 2024 by 3DQR GmbH